Partnerschaft für gesellschaftliche Initiativen

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Partnerschaft für gesellschaftliche Initiativen

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kontakt: Agata Gajewska-Dyszkiewicz
e-mail: pis@batory.org.pl
tel. (48 22) 536 02 45

Program Partnerstwo Inicjatyw Spo³ecznych

Förderung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Polen, der Ukraine, Belarus und dem Kaliningrader Gebiet.

Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die Zusammenarbeit von Initiativen und NGOs aus Polen, Deutschland, der Ukraine, Belarus und dem Kaliningrader Gebiet im Rahmen trilateraler Projekte gefördert. Es handelt sich um eine gemeinsame Programminitiative der Robert Bosch Stiftung und Stefan Batory Stiftung, die mit der Stiftung PAUCI als Programmpartner für die Ukraine durchgeführt wird.

Mit dem Beitritt Polens zur EU sind die Ukraine, Belarus und das Kaliningrader Gebiet zu direkten Nachbarn der Europäischen Union geworden. So unterschiedlich diese drei Nachbarländer der EU heute sind: Die Entwicklung des nichtstaatlichen Sektors ist ein wichtiges Element für die Entstehung einer funktionierenden Zivilgesellschaft. Gemeinsame Initiativen bieten eine Chance, zivilgesellschaftliche Potentiale zu stärken und Erfahrungen im Aufbau von grenzüberschreitenden Kontakten zu sammeln.

Die Robert Bosch Stiftung und die Stefan Batory Stiftung haben daher den Förderwettbewerb „Partnerschaft für gesellschaftliche Initiativen“ im Jahr 2006 erstmals auf die Programmländer Belarus und Ukraine ausgeweitet. Der Wettbewerb für die Projekte mit Ukrainebezug wird mit der Stiftung für polnisch-ukrainische Zusammenarbeit (PAUCI) als Programmpartner durchgeführt.

Ziele des Förderwettbewerbs sind:

  • das Bürgerengagement in lokalen und regionalen Initiativen in der Ukraine, in Belarus und im Kaliningrader Gebiet zu unterstützen,
  • sie in erfolgreiche bestehende deutsch-polnische Partnerschaften einzubinden oder deutsche Partner in bestehende Partnerschaften zwischen Polen und seinen östlichen Nachbarn zu integrieren,
  • das Interesse an einer gegenseitigen Zusammenarbeit zu fördern und damit zur Entstehung langfristiger Projektpartnerschaften beizutragen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Im Rahmen des Programms werden Projekte zur gesellschaftlichen und politischen Bildung und zur Entwicklung von Bürgerengagement gefördert. Sie können sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Die Projekte können unterschiedliche thematische Felder betreffen wie z.B. europäische Integration, Umweltschutz, Jugendbildung, Bürgerrechte, aber auch die Beschäftigung mit der Verantwortung für die gemeinsame Vergangenheit und ihr Kulturerbe.

Das gemeinsame Projekt soll

  • zur Lösung eines bestehenden, konkreten Problems beitragen,
  • das Bürgerengagement in lokalen Initiativen in Belarus, der Ukraine oder dem Kaliningrader Gebiet unterstützen und ihre Arbeit stärken,
  • Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Partnern aufzeigen und zur Schaffung längerfristiger trilateraler Partnerschaften beitragen.

Bei der Projektrealisierung erwarten wir die Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Die Projektpartner sollen in ausgewogener Weise bei der Umsetzung mitwirken und jeweils einen Beitrag (inhaltlicher Input, Ressourcen) für das Projekt leisten.
  • Es geht nicht in erster Linie um einen „klassischen” Know-how-Transfer in West-Ost Richtung, sondern um ein gegenseitiges Voneinander-Lernen.
  • Die Projektergebnisse sollen vor allem den Initiativen in Belarus, der Ukraine oder dem Kaliningrader Gebiet zu Gute kommen.
  • Die Projekte sollen die lokale Öffentlichkeit einbeziehen und mit den örtlichen Medien kooperieren.

Projekte werden aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung und Stefan Batory Stifung gefördert, die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 12 000 EUR je Projekt. Eine Kofinanzierung durch Dritte oder ein Eigenbetrag der beteiligten Projektpartner ist erwünscht.

In der Anbahnungs- und Entwicklungsphase der Projekte können auch Reisekosten jeweils eines zukünftigen Partners bezuschusst werden, wenn das Treffen der gemeinsamen Projektvorbereitung dient (s. dazu eigene Erläuterungen im Anhang).

Nicht gefördert werden können Projekte der humanitären Hilfe, Schüler- und Jugendaustausch, Veranstaltungen mit reinem Konferenz-Charakter, die Erstellung von Internetportalen ohne weitere Begleitaktivitäten, Investitionen (Bau, Renovierung), Deckungslücken in laufenden Haushaltsplänen, Forschungsprojekte, Publikationen und touristische Vorhaben sowie Projekte mit parteipolitischem oder religiösem Charakter.

Wer kann sich bewerben?

Es können drei Partner zusammenarbeiten, davon muss einer seinen Sitz in Polen, der andere in Deutschland und der dritte entweder in der Ukraine oder in Belarus oder im Kaliningrader Gebiet haben.

Um eine Förderung für ein gemeinsames Projekt können sich nichtstaatliche Organisationen aus Polen, Deutschland, der Ukraine, Belarus und dem Kaliningrader Gebiet bewerben. Die Organisationen aus Deutschland, Polen und der Ukraine müssen in jedem Fall nichtstaatliche Organisationen sein. Bei Projekten, bei denen es der Charakter der Aktivitäten rechtfertigt, können in begründeten Ausnahmen auch öffentliche Institutionen wie Schulen, Kulturzentren, Sozialeinrichtungen, Bibliotheken oder Museen aus dem Kaliningrader Gebiet oder aus Belarus eingebunden werden. In Belarus können auch nicht-registrierte Initiativen als Projektpartner teilnehmen. Die Anträge können im Namen der drei Partner durch eine polnische, deutsche oder ukrainische nichtstaatliche Organisation gestellt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren hat einen zweistufigen Charakter. Zunächst bewerben sich die Partnerorganisationen gemeinsam mit einer Projektskizze (Formular als Download im Internet), in der die trilaterale Partnerschaft und das konkrete Projektvorhaben beschrieben werden. Die Projektskizze wird von der koordinierenden Organisation bei der Stefan Batory Stiftung in Warschau eingereicht. Ist die ukrainische Organisation der Antragsteller, muss die Projektskizze bei der Stiftung PAUCI, Büro Kiew eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl werden die Initiativen, die am besten zur Zielsetzung des Förderprogramms passen, zur Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar im September 2007 eingeladen. Während des Seminars haben die Vertreter der einzelnen Partnerorganisationen die Möglichkeit, die gemeinsamen Projekte weiterzuentwickeln und sich von den Programmkoordinatoren beraten zu lassen. Nach dem Treffen reichen die koordinierenden Organisationen ausführliche Anträge ein, eine international besetzte Jury aus Experten wählt die Erfolg versprechensten Projekte zur Förderung aus. Die Jury kann den Projektträgern finanzielle und inhaltliche Projektänderungen empfehlen.

Die Laufzeit der beantragten Projekte beträgt maximal 11 Monate (01.02.2008 bis 31.12.2008).

Vermittlung von Kontakten

Bestehende bilaterale Partnerschaften, die noch nach einem Projektpartner suchen, können sich an die unten angegebenen Ansprechpartner (Formular für Partnersuche als Download im Internet) wenden. Wir bemühen uns, soweit möglich Kontakte zu interessierten Partnerorganisationen im dritten Land zu vermitteln. Entsprechende Anfragen nach Partnerorganisationen werden bis zum 15.05.2007 entgegengenommen.

Projektskizzen

Die Projektskizze wird in der jeweiligen Landessprache sowie in einer zweiten Version in Deutsch, Englisch oder Polnisch eingereicht. Für die Antragsteller bedeutet dies:

  • Antragsteller in Polen: 1. polnisch 2. deutsch oder englisch
  • Antragsteller in Deutschland: 1. deutsch 2. polnisch oder englisch
  • Antragsteller in der Ukraine: 1. ukrainisch 2. deutsch oder englisch

Die Projektskizze kann nur auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden, das als Download auf den Internetseiten der beteiligten Stiftungen zur Verfügung steht.

Der Projektskizze werden Teilnahmeerklärungen der zwei Partnereinrichtungen beigefügt. Sie sind jeweils von einem dazu befugten Vertreter der Organisation zu unterschreiben. Die Erklärungen werden in der Landessprache der jeweiligen Organisation verfasst. Ein Formular für die Partnerschaftserklärung steht als Download auf den Internetseiten der beteiligten Stiftungen zur Verfügung.

Die Projektskizze ist bis 31.05.2007 bei der Stefan Batory Stiftung per E-Mail (in Ausnahmen auch auf dem Postweg) einzureichen. Wir bitten Sie, eine elektronische Version der Projektskizze an die E-Mail-Adresse pis@batory.org.pl zu senden. Ukrainische Organisationen bewerben sich direkt bei der PAUCI Stiftung und senden eine elektronische Version der Projektskizze an die E-Mail-Adressen: pauci@pauci.kiev.ua.

Termine

bis 31.05.2007 – Einreichung von trilateralen Projektskizzen bei der Stefan Batory Stiftung (polnische und deutsche Organisationen) oder bei der Stiftung PAUCI (ukrainische Organisationen)
bis 15.07.2007 – Vorauswahl durch die ausschreibenden Stiftungen
September 2007 – Trilaterales Treffen der ausgewählten Projektpartner in Polen für die Projektskizzen zur Ukraine
September 2007 – Trilaterales Treffen der ausgewählten Projektpartner in Polen für die Projektskizzen zu Belarus und zum Kaliningrader Gebiet
bis 31.10.2007 – Einreichung der ausführlichen Projektanträge
bis 30.11.2007 – Entscheidung der Jury über die Förderung der Projekte
01.02.2008-31.12.2008 – Laufzeit der Projekte
bis 01.03.2009 – Abschlussbericht und Abrechnung der Projekte

Ansprechpartner für weitere Informationen und Beratung

Fundacja im. Stefana Batorego
Stefan Batory Stiftung
Agata Gajewska-Dyszkiewicz
partnerstwo@batory.org.pl
Telefon +48 22 536 02 45
Telefax +48 22 536 02 20
ul. Sapiezynska 10a
00-215 Warszawa, Polen

Stiftung PAUCI / Fundacja PAUCI
Büro Kiew
Svyatoslav Pavlyuk
pauci@pauci.kiev.ua
Telefon +380 44 235 84 10
Telefax +380 44 235 84 11
Wul. B. Chmelnytskeho 68-68
Kyiv 01030, Ukraine

Robert Bosch Stiftung
Dr. Carsten Lenk
Telefon (+49) (0)711 / 4 60 84-79
carsten.lenk@bosch-stiftung.de

Koordinatorin im Kaliningrader Gebiet
Julia Bardun
Telefon +7 902 218 13 06
ybardoun@gazinter.net

Reisekostenzuschüsse für vorbereitende Projektbesuche

Vor der Konzeption und Beantragung eines trilateralen Projektes ist es möglich, einen sogenannten vorbereitenden Projektbesuch durchzuführen. Ziel dieser Projektbesuche ist es, einen neuen Partner aus dem dritten Land in eine bereits bestehende Projektpartnerschaft zu integrieren und entspre-chende Absprachen zu treffen. Es können Reisen zu einer bestehenden bila-teralen Projektpartnerschaft (Fahrtkosten, Unterkunft am Zielort) unterstützt werden. Der Antrag wird von der einladenden Organisationen gestellt, die be-reits an einem bilateralen Projekt teilnimmt und einen dritten Partner zur Teil-nahme an einem ausgewählten Ereignis im Rahmen des realisierten Projekts einladen möchte.

Zuschüsse für Reisekosten zu den vorbereitenden Projektbesuchen werden direkt bei der Stefan Batory Stiftung beantragt, ukrainische Organisationen bewerben sich direkt bei der Stiftung PAUCI. Die maximale Höhe des Zu-schusses beträgt 750 EUR. Es wird maximal eine Person pro Projekt geför-dert, erstattet werden nur die tatsächlichen Aufwendungen. Der vorbereitende Projektbesuch ist nicht Teil des Projektbudgets.

Beantragung der Reisekostenzuschüsse

Der Antrag bei der Batory Stiftung wird in Polnisch, Deutsch oder Englisch eingereicht, bei der Stiftung PAUCI in Ukrainisch oder Polnisch. Er soll den Umfang von drei Seiten nicht überschreiten und folgende Informationen ent-halten:

  • eine kurze Vorstellung der Partnerorganisationen: Namen, Adressen, Tele-fon, E-Mail, Homepages, Namen der für das Projekt zuständigen Per-son(en) sowie die wichtigsten Tätigkeitsbereiche;
  • eine kurze Vorstellung der eingeladenen Organisation: Namen, Adressen, Telefon, E-Mail, Homepages, die wichtigsten Tätigkeitsbereiche;
  • eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts
  • Beschreibung der Ziele, die bei dem vorbereitenden Projektbesuch erreicht werden sollen
  • eine kurze Vorstellung der eingeladenen Person, die Höhe der erwarteten Reise- und Aufenthaltskosten.

Die Anträge von deutschen und polnischen Organisationen sind bei der Stefan Batory Stiftung per E-Mail: pis@batory.org.pl einzureichen. Ukrainische Organisationen bewerben sich direkt bei der Stiftung PAUCI per E-Mail: sp@pauci.ua.

Termine

Anträge auf Förderung von Reisekosten können in der Zeit vom 01.01.2007 bis 30.09.2007 fortlaufend gestellt werden.

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